Bad Iburg ist eine Stadt und ein staatlich anerkannter Kneipp-Kurort im Südwesten des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
10.559 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49186
Vorwahl
05403
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ostenfelde, AufdemDonnerbrink, Ostenfelde
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 33 "Eichholz / Freedenstraße", 1. Änderung, und den Bebauungsplan Nr. 92 "Im Broke" als Satzung beschlossen. Zudem wurde am 01.10.2024 die Außenbereichssatzung "Krümpel" gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die CDU-Fraktion im Stadtrat arbeitet an der Neugestaltung der südlichen Innenstadt, insbesondere am Charlottenburger Ring, um neue bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und den Kreuzungsbereich neu zu gestalten. Es gibt auch Pläne, das Baugebiet am Schlossblick zu erweitern.
Weitere Planungen umfassen das Wohngebiet "Südlich Lerchenhain" mit etwa 185 Wohneinheiten und die Erweiterung des Wohngebiets am Niederstockumer Weg.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.